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Vorhersage
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für die Beantragung Ihrer Ausweispapiere: Tel.Nr. 09244 / 9852-19.
Die Beantragung und Abholung von Personalausweisen, Reisepässen usw. ist grundsätzlich nur nach telefonischer Terminverinbarung möglich. Die notwendigen Unterlagen, die hierfür erforderlich sind, können dabei besprochen werden. Unabdingbar ist ein neues biometrisches Passbild.
Bitte beachten Sie, dass das Passamt nicht immer uneingeschränkt zu erreichen ist.
Unter der Länderrubrik des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) finden Sie alle relevanten Informationen über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes (Dokumentenart, Mindestgültigkeit nach Einreise, ggf. Visapflicht ect.).
Bearbeitungsdauer und erforderliche Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer der Dokumente von der Antrags- bis zur Fertigstellung in der Regel mehrere Wochen, z. Z. bis zu sechs Wochen, beträgt. Bei der Beantragung von Dokumenten für Minderjährige benötigen Sie eine Zustimmungserklärung für Sorgeberechtigte.
Für die Beantragung neuer Ausweisdokumente bitten wir Sie, grundsätzlich telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die notwendigen Unterlagen, die hierfür erforderlich sind, können dabei besprochen werden. Unabdingbar ist ein neues biometrisches Passbild.
Keine Papierpassbilder mehr
Papierbasierte Passbilder sind ab dem 01.Mai 2025 nur noch für eine Übergangsfrist bis zum 31.Juli 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente zugelassen.
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihr digitales Lichtbild für die Beantragung von Ausweisen und Pässen direkt in der VG aufnehmen. Die Gebühr pro Aufnahme beträgt 6,00 Euro.
Wichtige Information zur Fotoübermittlung:
Das Foto für Ihren Pass oder Ausweis wird nicht ausgedruckt oder physisch ausgehändigt, sondern digital direkt zur Beantragung übermittelt.
Alternative Möglichkeit:
Sollten Sie das Bild nicht beim Bürgerbüro aufnehmen lassen wollen, können Sie einen zertifizierten externen Fotodienstleister aufsuchen. Diese Anbieter stellen das Foto über einen sicheren Datamatrix-Code zur Verfügung. Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob Ihr gewählter Anbieter zertifiziert ist.
Wichtiger Hinweis
Selbst aufgenommene oder ausgedruckte Passbilder (z. B. aus Fotoautomaten oder privaten Quellen) dürfen ab sofort gesetzlich und technisch nicht mehr für die Beantragung von Ausweisdokumenten verwendet werden.
Was ist Point-ID?
Die neue Point-ID-Fotostation ist barrierefrei und höhenverstellbar – somit für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar.
Weitere Informationen:
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen das Passamt unter Tel. 09244/9852-19 gerne zur Verfügung.
Mehr zum Thema Ausweise und Pässe: Bundes-Innenministerium
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuen Gesetz finden Sie unter: www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise/gesetz-staerkung-sicherheit-pass-ausweiswesen/staerkung-sicherheit-pass-ausweisen-liste.html
Bitte beachten Sie:
• Ausweispapiere beantragen und abholen nur mit Termin möglich!
• Bei der Beantragung von Dokumenten für Minderjährige benötigen Sie eine Zustimmungserklärung für Sorgeberechtigte.
Brigitte Dörnhöfer
Jenifer Polster
Anja Lieber
Annette Böse
Marion Otto
Sabine Igel
Monika Schieder-Unden
1. Die Veranstaltung ist beim Ordnungsamt anzumelden.
2. Falls alkoholische Getränke ausgegeben werden, brauchen Sie zusätzlich eine vorübergehende Schankerlaubnis.
Beide Anträge sollen dem Ordnungsamt mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung vorliegen.
Anträge online ausfüllen
Die Formulare für die Anmeldung einer Veranstaltung und die vorübergehende Schankerlaubnis finden Sie am Ende der Seite. Bitte füllen Sie die Formulare online aus und senden Sie diese unterschrieben an eine der nachfolgenden E-Mailadressen zurück.
Jenifer.polster@vgem-betzenstein.bayern.de
Brigitte.doernhoefer@vgem-betzenstein.bayern.de
Die übrigen Vorschriften, z.B. Vorlage des Zeltbuchs bei der Bauabteilung im Landratsamt und der Antrag auf Erlaubnis zum Errichten und Betreiben einer Feuerstelle (Abstand zum Wald weniger als 100 m) sind weiterhin zu beachten.
Am 13. Mai 2025 hat die bayerische Staatsregierung die Verordnung zur Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnisses beschlossen, die am 1. Juni 2025 in Kraft tritt. Die Verordnung sieht im Wesentlichen
folgende inhaltliche Regelungen vor: Gestattungen für den vorübergehenden Alkoholausschank: Zur Verschlankung des gaststättenrechtlichen Prüfverfahrens im Rahmen von Veranstaltungen wird die Dreimonatsfrist der Genehmigungsfiktion, die in der Praxis dazu führte, dass die Fiktion hier nicht zur Anwendung kam, für diese Fälle auf zwei Wochen verkürzt. So kann die Kommune, wenn keine Zweifel am Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen bestehen, auf die Erstellung und den Erlass eines Bescheides verzichten.
Für Gestattungen nach § 12 GastG für den Ausschank alkoholischer Getränke im Rahmen von Veranstaltungen gilt damit künftig Folgendes:
Der Antrag auf vorübergehende Schankerlaubnis ist nach wie vor drei Wochen vor der Veranstaltung zu stellen. Die Gestattung gilt als erteilt, wenn die Gemeinde innerhalb von zwei Wochen ab dem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen keinen vertieften Prüfungsbedarf sieht, also v. a. an der Zuverlässigkeit keine Zweifel bestehen. Kosten werden in diesem Fall nicht erhoben.
Brigitte Dörnhöfer
Jenifer Polster
Sabine Igel
Monika Schieder-Unden
Stefan Pickelmann
Alina Franke
Martina Windisch
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